1. Altersklasse (AK)
AK Ü 50: Spielberechtigt sind Spieler mit einem Geburtsjahr vor 1965, die im Besitz eines gültigen DBB-Teilnehmerausweises (TA) für den teilnehmenden Verein sind.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnehmen können Vereinsmannschaften und Spielgemeinschaften, die von zwei Vereinen desselben Regionalbereiches gebildet werden können. Spielgemeinschaften sind nach dem Verein mit den meisten teilnehmenden Spielern zu bezeichnen. Jedes Team muss rechtzeitig (3 Wochen) vor dem Vorturnier-/Endturnier-Termin dem Ausrichter eine aktuelle Spielerliste mit TA-Nummern zur Überprüfung der Gültigkeit der TA vorlegen, die dann über die Spielbetriebssoftware „TeamSL“ des DBB durchgeführt wird. Vor Spielbeginn werden die Gültigkeit der Teilnehmerausweise und bei Spielgemeinschaften außerdem die Einhaltung der zulässigen Vereinszahl und des Regionalbereichs durch die Schiedsrichter/Turnierleitung überprüft.
2.2 Die verbindliche Meldung der teilnehmenden Mannschaft an den Ausrichter hat bis zum 01.11.2013 zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch eine Teilnahmegebühr-Anzahlung von 200,00 € für das Endturnier nachweislich auf dem vom Ausrichter des Endturniers angegebenen Konto eingegangen sein.
3. Durchführungsbestimmungen
3.1 Die Deutsche Meisterschaft 2014 der AK Ü50 wird am 24./25. Mai 2014 in Berlin von dem DBV Charlottenburg mit maximal 16 Mannschaften ausgerichtet.
Dieser Ausrichter (s. Nr. 5) wird die Mannschaften der Ü50 Deutschen Meisterschaft 2013 und die weiteren Mannschaften der aktuellen Ü50 Adressenliste mit Übersendung dieser Richtlinien bis zum 15.09.2013 einladen. Die Richtlinien werden für potentielle neue Vereinsmannschaften und Spielgemeinschaften zur Teilnahme in der AK auch auf der DBB Homepage www.basketball-bund.de veröffentlicht.
Gehen mehr als 16 Meldungen ein, so findet ein Vorturnier in der Zeit vom 01.02. bis 28.02.2014 statt.
3.2 Das Endturnier 2014 findet mit (16-n) Mannschaften des Ü50-Endturniers 2013 statt. Der Ausrichter nimmt ohne Qualifikation am Endturnier teil. Teilnehmer an einem möglichen Vorturnier sind die gemeldeten n-Neulinge und die wieder gemeldeten Mannschaften auf den n-letzten Plätzen des Ü50-Endturniers 2013 ohne den Ausrichter des Endturniers 2014. Melden eine oder mehrere Mannschaften des Endturniers 2013 nicht, so rücken alle dahinter Platzierten auf. Am Vorturnier verringert sich durch die dann freibleibenden Plätze die Zahl der Teilnehmer des Ü50-Endturniers 2013.
3.3 Mit der Durchführung eines Vorturniers beauftragt der Ü50-Sprecher bis zum 15.11.2013 einen Qualifikanten. Dieser soll im Einvernehmen mit den betroffenen Qualifikanten einen für diese möglichst zentralen Austragungsort suchen. Sollte keine Einigkeit erzielt werden, so entscheidet der Ü50-Sprecher über den Ort des Vorturniers.
3.4 Für das Endturnier werden die wieder gemeldeten direkt qualifizierten Mannschaften entsprechend der Ü50-Platzierung 2013 gereiht und dann die im Vorturnier Qualifizierten angeschlossen. Die Einteilung in die Vorrundengruppen des Endturniers erfolgt nach dem "Play-Off"-Modus (Gruppe A: 1.+8.+9.+16., B: 2.+7.+10. +15., C: 3.+6.+11.+14., D: 4.+5.+ 12.+13.)
3.5 An einem Spieltag darf die Gesamtspielzeit einer Mannschaft nicht mehr als 80 Minuten betragen. Die Regelspielzeit beträgt 2 x 10 Minuten. Bei ungleichen Teilnehmerzahlen in den einzelnen Vorrundengruppen müssen für alle Mannschaften gleiche Gesamtspielzeiten angesetzt werden. Gruppeneinteilung und Spielplan werden erst nach Abstimmung mit dem Koordinator und dem Sprecher AK Ü 50 versandt.
3.6 Streitfälle im Turnierverlauf werden durch ein vom Ausrichter ad hoc gebildetes Schiedsgericht, das aus je einem Vertreter von drei nicht am Streit beteiligten Mannschaften besteht, endgültig entschieden.
3.7 Die Turniere sind grundsätzlich an Wochenenden (Sa./So.) durchzuführen. Die sich an das Endspiel (Spielzeit 2 x 15 Min.) des Endturniers anschließende Siegerehrung sollte spätestens am Sonntag gegen 15 Uhr beendet sein.
3.8 Der Ausrichter des Endturniers organisiert am Samstag einen geselligen Abend; die Teilnahme aller Spieler und Begleitpersonen ist erwünscht. Der Ausrichter des Vorturniers kann einen entsprechenden Abend anbieten.
3.9 Am geselligen Abend des Endturniers 2014 werden diese Richtlinien fortgeschrieben sowie Ausrichter und Ort des Endturniers 2015 einvernehmlich von den Mannschaftsführern verbindlich festgelegt.
4. Teilnahmekosten
4.1 Die Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung bei allen Turnieren tragen die Teilnehmer selbst.
4.2 Der Ausrichter verauslagt die Organisationskosten (Kosten für Halle, Schiedsrichter, Kampfgerichte, evtl. Sanitätsdienste) des Turniers.
4.3 Der Ausrichter erhebt eine Teilnahmegebühr, die die Kosten gem. Ziffer 4.2 deckt, anteilig pro Mannschaft.
4.4 Die Teilnahmegebühr-Anzahlung von 200,00 € (s. Ziffer 2.2.) wird nicht bei Absage eines Teams zurückerstattet, sondern nur in dem Fall, in dem ein Team sich im Vorturnier nicht für das Endturnier qualifizieren konnte. Eine Teilnahmegebühr für ein Vorturnier wird für die betroffenen Teams separat vom Vorturnier-Ausrichter erhoben.
5. Ausrichter 2014
30. Deutsche Meisterschaft AK Ü50 M 2014 Ausrichter:
Meldeschluss: 01.11.2011
DBV Charlottenburg, Heiko Mehnert
Termin: 24./25.05.2014
Ort:
Berlin
10707 Berlin
Verein: DBV Charlottenburg Tel.: 030-889 158-33
E-Mail: h.mehnert@dbv-charlottenburg.de